Das Hilfeplangespräch

Das Hilfeplangespräch
Da mein Mann und ich nicht mehr so „taufrisch“ sind, dachten wir nicht, dass wir jemals Pflegeeltern werden könnten. Der Bedarf ist jedoch enorm und die Anzahl der Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, wächst stetig. So wurden wir im September 2016 Pflegeeltern eines vierjährigen Jungen. Unsere eigenen Kinder sind längst aus dem Haus und stehen auf eigenen Füßen, so dass wir uns vollkommen auf dieses fremde Kind einlassen konnten.

Wie wichtig jedoch so banal ausgesprochene Worte wie „Hilfeplan“ sind, haben wir nicht mal ahnen können. Erst als ich im November 2019 an dem Seminar „Hilfeplan – Ratgeber für Pflegeeltern“, organisiert durch unseren Verein der Pflege- und Adoptiveltern teilgenommen habe, wurde mir bewusst, wie wichtig diese Hilfe zur Erziehung ist.1 Klar gab es im Mai 2017 ein Gespräch mit dem Jugendamt, dem Amtsvormund und mir, aber eine Niederschrift gibt es bis Dato nicht.

Meine eigenen Erfahrungen
Eine umfassende und deutliche Dokumentation ist also erforderlich. ‚Die Hilfen für das Pflegekind und der Pflegeeltern beziehen sich also nur auf diesen Hilfeplan.‘ Wie ich diesen Satz gelesen und gehört habe, wurde mir bewusst, wie wichtig doch die Erstellung des Hilfeplanes ist. Da ich bereits in den drei Jahren als Pflegemutter zwar ein Gespräch aber keine schriftliche Dokumentation hatte, hinterfrage ich jetzt meine eigenen Handlungen. Wie habe ich dieses Kind aufgenommen? Was wurde bereits veranlasst, damit Besuche bei Fachärzten durchgeführt werden konnten? Mehrmals war ich im Sozialpädiatrischen Zentrum zur Untersuchung, habe beim Endokrinologen Analysen veranlasst, bin fünf Wochen mit dem Pflegekind zur Sprachtherapie in eine Rehabilitationseinrichtung gefahren, führte Gespräche zur Einschulung. Und so kann die Liste weitergeführt werden. Diese Untersuchungen und Gespräche wurden nicht dokumentiert und allein durch die Sorge von uns als Pflegeeltern um das Kind veranlasst. Eine kurze schriftliche oder mündliche Meldung beim Pflegekinderdienst und wir fuhren zum Arzt.

Und nun kommt dieses Seminar und wir hinterfragen unsere bisherige Hilfe für das Kind. War alles richtig, was wir gemacht haben? War es überhaupt rechtlich erlaubt?

Der Hilfeplan ist die Grundlage des Werdeganges eines Pflegekindes.
Das SGB VIII schreibt vor, dass das Jugendamt verpflichtet ist, einem bestimmten Handlungsablauf, einer bestimmten Handlungsmethode zu folgen, wenn es eine länger dauernde Hilfe zur Erziehung geben soll. Es muss einen Hilfeplan erstellen.

Bei der Verständigung zwischen allen Beteiligten (Herkunftsfamilie, Vormund, Pflegefamilie, Mitarbeiter des Jugendamtes) über den Stand der Hilfen werden konkrete Ziele formuliert, an denen sich die weitere Hilfe für das Kind orientiert. Die Beziehungs- und Bindungsabläufe des Pflegeverhältnisses bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Planung.

Im Hilfeplangespräch werden die Ziele und Vereinbarungen regelmäßig wieder angeschaut und auf die aktuelle Situation des Kindes und seiner Pflegefamilie und Herkunftsfamilie hin verändert, bestätigt oder ergänzt. Diese „Fortführungen des Hilfeplans“ finden ebenfalls im Rahmen eines Gespräches statt, üblicherweise einmal jährlich. Sie können aber auch häufiger stattfinden, wenn es um Veränderungen in den Vereinbarungen und Zielsetzungen geht.

Inhaltlich geht es in diesen Hilfeplangesprächen um eine Ist-Beschreibung des Kindes und der familiären Situation, auch um die Beschreibung der Vorstellungen der Eltern, des Vormundes und der Fachkräfte. Daraus ergibt sich die Auftragsbeschreibung an die Pflegeeltern und besondere Hilfsangebote, wie Konsultationen bei Fachärzten und schulischen Einrichtungen. In der Fortführung dieses Hilfeplangespräches wird die bisherige Vereinbarung überprüft und neue Ziele aufgrund der Entwicklung des Pflegekindes vereinbart.

Verschriftlichung des Hilfeplanes
Im § 37 SGB VIII – Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie – wird im Abs. 2 erörtert, dass die Pflegeperson vor Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung hat. Im Abs. 3 wird vorgeschrieben, dass die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele im Hilfeplan zu dokumentieren sind. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig.

Fazit
Diese Situation, ohne Hilfeplangespräch und dem schriftlichen Hilfeplan ein Pflegekind aufzunehmen, ist in unserem Landkreis kein Einzelfall. Von den beim Seminar anwesenden Pflegeeltern haben nur ein Drittel einen laufenden Hilfeplan, manche hatten noch nicht einmal ein Gespräch, wie es bei mir stattgefunden hat. Dieses Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass der Pflegekinderdienst in unserem Landkreis mit zu vielen Fällen nicht die Zeit findet mit allen Pflegeeltern ein Hilfeplangespräch zu führen und die Niederschrift dann zu veranlassen. Hier gebe ich noch nicht einmal dem PKD die Schuld, sondern verurteile die Personalpolitik der einzelnen Landkreise, die einen Fallschlüssel von 30 – 40 Fälle pro Mitarbeiter nicht realisieren.

Das aufschlussreiche Seminar beruht auf das Themenheft von Moses Online „Hilfeplan – Ratgeber für Pflegeeltern“ verfasst und durchgeführt von Henrike Hopp Fachfrau im Pflegekinderwesen. Dieses Heft ist jetzt mein ständiger Begleiter und eine oft genutzte Lektüre, als Ratgeber und Unterstützer. Aber auch die anderen angebotenen Themenhefte und die Online-Plattform www.moses-online.de helfen uns sehr. Vielen Dank.

1 Im Laufe meines Berichtes zitiere ich mehrere Passagen aus dem Themenheft von Moses Online: Hilfeplan – Ratgeber für Pflegeeltern.