Pflegeeltern werden
Pflegeeltern sind Menschen, die ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in ihren Haushalt aufgenommen haben. Im Gesetz werden sie als“ Pflegeperson“ bezeichnet
Aus Kinderschutzgründen ist es notwendig, dass diese Aufnahmen staatlich geregelt und kontrolliert werden. So braucht jeder, der eine Pflegeperson werden will, eine Erlaubnis des Jugendamtes. Wenn das Jugendamt aber selbst ein Kind in eine Pflegefamilie vermittelt, dann erfüllt es schon die Bedingungen des Kinderschutzes und muss nicht auch noch eine Erlaubnis erteilen.
Bevor Interessierte, die ein Pflegekind aufnehmen wollen, sich an das Jugendamt wenden, gibt es einige Informationen, die für eine entsprechende Entscheidung von Bedeutung sind.
Das Pflegekind
Pflegekinder sind KEINE Adoptivkinder. Die elterliche Sorge von Pflegekindern liegt auch nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie weiterhin bei Mutter oder Vater – oder den Eltern wurden aus Kindesschutzgründen das Sorgerecht entzogen oder auf einen Vormund übertragen. Die Eltern der Kinder können auch freiwillig ihr Sorgerecht auf die Pflegeeltern übertragen lassen, wenn das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie lebt. Egal wer das Sorgerecht hat, das Pflegekind bleibt rechtlich gesehen weiterhin ein Mitglied seiner Herkunftsfamilie.
Alle Pflegeeltern haben das Recht, Dinge des Alltags zu entscheiden. Entscheidungen, die für die Zukunft des Kindes von Bedeutung sind, müssen vom Sorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) gefällt werden.
Pflegekinder kommen aus Familien, in denen die Eltern ihrer Rolle als versorgende Mutter und versorgender Vater nicht gerecht wurden. Sie haben in ihrem kurzen Leben schon viele Erfahrungen von Trennungen, Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Gewalt und Anderem erlebt. Diese Erfahrungen haben das Kind natürlich geprägt und beeinflussen auch das Verhalten des Kindes in der Pflegefamilie. Viele Pflegekinder sind traumatisiert. Es ist daher wichtig für zukünftige Pflegeeltern, dass sie über die Vorgeschichte ihres Pflegekindes informiert werden. Nur dann können sie es verstehen und angemessen auf das Kind reagieren.
Wenn Sie sich überlegen, ein Kind bei sich aufzunehmen, dann bedenken Sie bitte, dass dieses Kind mit ihnen nun tags und nachts in ihrer Familie leben wird. Dies bedeutet, dass auch alle anderen Familienmitglieder natürlich mit diesem Kind zu tun haben werden. Es ist daher wichtig, dass Sie ein Kind aufnehmen, welches auch zu Ihnen und den anderen Familienmitgliedern PASST. Bitte überlegen Sie sich das gut und lassen Sie sich nicht auf Vermittlungen ein, bei denen Sie kein gutes Gefühl haben. Die Erfahrung zeigt, dass nicht passende Vermittlungen sehr bald zu großen Schwierigkeiten in der Pflegefamilie führen und sehr häufig auch zu einer Beendigung des Pflegeverhältnisses.
Unterhalt für das Pflegekind
Natürlich sind Sie als Pflegeeltern dem Kind gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Das Kind bekommt Unterhalt durch das Jugendamt. Das Jugendamt überweist monatlich den Pflegeeltern eine rechtlich vorgeschriebene Unterhaltssumme – das Pflegegeld. Im Pflegegeld enthalten sind neben dem reinen materiellen Kosten für das Kind auch sogenannte Erziehungskosten für die Pflegeeltern – gewissermaßen das Dankeschön der Gesellschaft für die Bemühungen der Pflegeeltern.
Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen
Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, dann können Sie beim Jugendamt an Ihrem Wohnort nachfragen. Von dort werden Sie zu Vorbereitungsseminaren und zu Gesprächen im Amt eingeladen und in ihrem Zuhause von Fachkräften des Jugendamtes besucht.
Wenn das Jugendamt anschließend der Überzeugung ist, dass Sie geeignet sind für die Vermittlung eines Pflegekindes werden Sie in die Bewerberkartei der Vermittlungsstelle aufgenommen und die Wartezeit auf das Pflegekind beginnt.
Die Jugendämter haben für diese Wartephase unterschiedliche Angebote. So werden Bewerber meist auch zu Fortbildungen eingeladen und hin und wieder kommt es zu einem weiteren Gespräch mit dem Jugendamt. Absolut hilfreich ist es für die Bewerber, wenn sie bereits die örtliche Pflegeelterngruppe besuchen. Dort erfahren Sie den Alltag einer Pflegefamilie und können sich mit ihren Vorstellungen und Erwartungen dann besser auseinandersetzen.
Formale Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes
- Verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende mit und ohne Kinder können sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben.
- Zwischen den Pflegeeltern und dem Kind sollte in etwa ein natürlicher Eltern-Kind-Altersabstand eingehalten werden.
- Der Gesundheitszustand der Pflegeeltern darf ihre Erziehungsaufgabe nicht behindern oder infrage stellen. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Manche Jugendämter verlangen auch eine Untersuchung durch einen Amtsarzt.
- Bewerber müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dies wird von der Vermittlungsstelle mit Erlaubnis der Bewerber eingeholt.
- Wohnräume müssen ausreichend und groß genug zur Verfügung stehen. Das Pflegekind kann sich auch mit einem anderen Kind ein Zimmer teilen, ein eigenes Zimmer wäre jedoch wünschenswert.
- Die finanzielle Situation der zukünftigen Pflegeeltern muss gesichert sein. Das heißt, dass die Pflegeeltern auch ohne Aufnahme eines Pflegekindes das Leben finanziell geregelt bekommen.
- Die Religionszugehörigkeit spielt besonders dann eine Rolle, wenn Herkunftseltern sich die Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie wünschen, die einer bestimmten Religion angehört. Die religiöse Haltung der Pflegeeltern darf der von den Eltern benannten religiösen Grundhaltung der Erziehung nicht im Wege stehen. Die Zugehörigkeit der Bewerber zu einer Sekte erschwert die Aufnahme eines Pflegekindes erheblich.
- Die Kinder der Pflegeeltern spielen bei der Aufnahme eines Pflegekindes eine große Rolle. Für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses müssen die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf die eigenen Kinder unbedingt mitbedacht wird.
Vermittlung eines Pflegekindes
Wenn das Jugendamt Ihnen ein Kind vermitteln möchte, dann meldet es sich bei Ihnen. Sie werden das Kind kennenlernen ebenso wie die sorgeberechtigten Eltern oder den Vormund. Es gibt gemeinsam Gespräche zur Unterbringung des Kindes und letztendlich eine Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten.
Im Folgenden wird das Jugendamt regelmäßige Kontakte zur Pflegefamilie haben und dabei den „Hilfeplan“ fortführen. Der Hilfeplan beschreibt alles Wichtige für das Kind, die Pflegefamilie und auch die leiblichen Eltern. Nach den Gesprächen gibt es ein sogenannten Hilfeplan-Protokoll, im dem neue Entwicklungen und Vereinbarungen beschrieben werden. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Hilfen auf Leistungen oder Beratungen nur dann eingefordert werden können, wenn sie im Hilfeplan schriftlich festgehalten werden.
Beendigung eines Pflegeverhältnisses
Viele Pflegekinder bleiben bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie. Manche verlassen diese Familie auch vorher. Die Pubertät ist häufig eine sehr kritische Phase für Pflegekinder. Dies führt dann auch nicht selten zur Trennung. Wenn das Pflegekind die Pflegefamilie verlässt, ist diese im rechtlichen Sinne keine Pflegefamilie mehr. Die Pflegeeltern haben jedoch das Recht auf Kontakte zum Kind.