Pflegekinder

Pflegeeltern

Unter Pflegeeltern versteht man volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft  Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen.
Seit einigen Jahren können auch Alleinstehende ebenso wie gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern Kinder aufnehmen.Voraussetzung ist im Wesentlichen der Nachweis einer allgemeinen und fallbezogenen Eignung für die Aufgabe. Die Inpflegegabe der Kinder kann privat als auch durch das örtliche Jugendamt erfolgen.

Pflegekinder

Sie sind nicht adoptiert, leben aber trotzdem in einer Familie:

Die meisten kommen aus zerrütteten Familien oder aus dem Heim. Pflegekinder haben häufig eine traurige Vorgeschichte und schlechte Erfahrungen hinter sich. Pflegekinder sind nicht immer leicht zu integrieren, aber sie sind froh eine neue Familie gefunden zu haben. Es gibt nicht viele Familien, die ein Pflegekind aufnehmen. Dafür leben in manchen Familien mehrere leibliche und Pflegekinder zusammen. Das kann auch sehr lustig sein.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegekind und einem Adoptivkind ?
Im Gegensatz zum Adoptivkind bleibt ein Pflegekind Mitglied seiner Herkunftsfamilie. Mit der Adoption wird ein Kind rechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das heißt die neuen Eltern sind für alles verantwortlich. Bei dem Pflegekind bleibt das Sorgerecht bei den Herkunftseltern oder bei einem Vormund. Die Pflegeeltern dürfen allerdings Alltagsentscheidungen treffen. Doch wenn das Kind beispielsweise eingeschult werden soll, ist das Einverständnis der leiblichen Eltern bzw. des Vormund nötig. Das Okay zur Klassenfahrt aber dürfen die Pflegeeltern geben. Sie sind z.B. auch befugt Klassenarbeiten abzuzeichnen.

Wie weiß ich, ob meine Familie als Pflegefamilie geeignet ist?
Die geeignete Pflegefamilie muss mit der Problematik der Pflegekinder fertig werden. Natürlich macht sich eine schwierige Vorgeschichte bemerkbar. Ihre Erfahrungen z.B. mit schwerer Vernachlässigung oder Missbrauch übertragen die Kinder auch in die neue Familie. Damit muss die Pflegefamilie rechnen und fertig werden. Die Familie sollte die Geschichte des Kindes kennen und das Kind akzeptieren können. Wichtig ist eine große Offenheit, vor allem gegenüber anderen, fremden Vorstellungen, die das neue Kind einbringen wird. Ganz besonders wichtig ist, dass die Familie viel Geduld hat. Die Familienstruktur ist ein eher untergeordneter Aspekt. Manchen Kindern bekommen neue Geschwister gut, für andere ist es vielleicht besser, wenn sie von den Eltern alle Aufmerksamkeit bekommen. Grundsätzlich geht es darum, den Kindern ein gutes soziales Umfeld zu bieten. Jemand ist da, der sich um sie kümmert und sie auffängt, wenn es Probleme gibt.

Welches Kind passt zur Familie? 
Man sollte sich vorstellen können, was das Kind aufgrund seiner Vorgeschichte erlebt hat und spüren, dass man sich darauf einstellen kann. Natürlich sollte man sich vom Gefühl leiten lassen. DerFunke muss überspringen. Denn grundlegend ist, dass man sich mag und gegenseitig respektiert.

Wie lange brauchen Pflegekinder, um sich einzuleben?

Je länger und schwieriger die Situation vor der Unterbringung in der Pflegefamilie war, desto länger dauert auch das Einleben. Erfahrungsgemäß akzeptieren die Kinder ihre Pflegeeltern irgendwann als Bezugsperson. Meist läuft der Eingewöhnungsprozess in drei Phasen ab:
1. Überanpassung
2. Konflikt: Übertragung alter Erfahrung an neue Familie
3. Akzeptanz

Werden Pflegefamilien unterstützt?
Den gesetzlichen Auftrag zur Hilfe hat das Jugendamt. Außerdem gibt es Pflegeelternvertretungen und Selbsthilfegruppen. Am besten ist, wenn man sich von vornherein um Hilfe kümmert. Denn ein Kind in Pflege zu nehmen ist nicht einfach. Vorbereitungsseminare für werdende Pflegeeltern können hilfreich sein.

Haben die Herkunftseltern ein Besuchsrecht?
Das Kind hat ein Recht seine leiblichen Eltern zu sehen. Pflege- und Herkunftseltern sollten möglichst zusammenarbeiten. Oft gibt es aber Schwierigkeiten:
Viele Pflegeeltern stellen fest, dass den Kindern der Kontakt mit den Eltern nicht gut bekommt. Darüber herrschen nicht selten kontroverse Ansichten – sowohl zwischen den Pflegeeltern und den Herkunftseltern als auch zwischen den Pflegeeltern und dem Jugendamt. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht.

Was bedeutet Kurz-, Bereitschafts- und Langzeitpflege ?
Bei der Kurzzeitpflege ist völlig klar, dass das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehrt. Wenn eine allein erziehende Mutter z. B. für längere Zeit ins Krankenhaus muss.
Bei der Bereitschaftspflege ist die Situation nicht abschließend geklärt:
Es muss noch entschieden werden, was mit dem Kind geschieht.
Die Langzeitpflege ist auf Jahre angelegt. Ein Kind soll auf Dauer in eine Familie und dort möglichst auch nicht mehr weg.

Pflegeeltern und ihre Kinder auf Zeit

Kinder werden zu Pflegekindern, weil ihre Eltern nicht mehr leben. Oder weil ihre natürliche Familie an Not oder an Missbrauch der Kinder oder an Suchtproblemen zerbrochen ist. Die Pflegefamilie ist dann eine Alternative zum Leben im Heim.

Ähnlich wie bei der Adoption hat das Jugendamt das Recht, die Pflegefamilie daraufhin zu prüfen, ob sie dem Kind oder Jungendlichen eine “der Erziehung förderliche Umgebung” gewährleisten kann.

Welche Rechte haben die leiblichen Eltern?

Anders als bei der Adoption haben die leiblichen Eltern das Recht, sich bei der Auswahl der Pflegefamilie zu beteiligen.

Inwieweit die Pflegeeltern die “täglichen Rechtsgeschäfte” ihres Pflegekindes regeln dürfen (dazu zählt zum Beispiel die Entscheidung über den Schulbesuch), das ist eine Frage der Vereinbarung zwischen ihnen, den leiblichen Eltern und dem Jugendamt bzw. dem Vormundschaftsgericht.

Pflegeeltern haben vor Beginn und während der Zeit der Pflege Anspruch auf Beratung und finanzielle Unterstützung.

Welche Probleme können auftreten?

Während die leiblichen Eltern bei der Adoption ihr Kind endgültig in andere Hände geben, tun dies leibliche Eltern eines Pflegekindes in der Regel nur für einige Zeit, weil sie die Hoffnung haben, bald wieder selbst für ihr Kind sorgen zu können oder zu dürfen.

Das kann zu Reibereien und Konkurrenzkämpfen zwischen den beiden Familien führen, die im Interesse des Kindes aber zusammenarbeiten sollten. Bei entstehenden Schwierigkeiten sollte der Anspruch auf Beratung genutzt werden.

Ein Pflegekind macht das Leben der Familie, die es aufnimmt, nicht leichter. Da dieses Kind meist eine sehr problembeladene Zeit hinter sich hat und von seiner Ursprungsfamilie nicht unbedingt freiwillig getrennt wurde, hat es ein besonders starkes Bedürfnis nach Zuwendung, Verständnis und auch Toleranz.

Die Pflegefamilie muss sich klar darüber sein, dass sie vorrangig für das Wohl des Pflegekindes zur Verfügung stehen muss und das eigene Wohlbefinden erst einmal etwas in den Hintergrund tritt.

Die Ursprungsfamilie andererseits sollte ihrem Kind die Chance geben, sich in der neuen “Familie auf Zeit” einzuleben, ohne sich dauernd einzumischen.

Beide Familien müssen zusammenarbeiten,

so schwer das im Einzelfall auch sein mag. Nur so hat das zur Pflege freigegebene Kind eine Chance, seine schwierige Situation auszuhalten und zu verarbeiten.

Und nur so kann das Leben in der Pflegefamilie positive Wirkung haben.

 

Pflegeformen

Welche Betreuung passt zu Ihnen ?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kinder auf ihrem Weg zu begleiten. Die gewählte Pflegeform muss zum Kind, seiner Herkunftsfamilie und zur Lebensplanung der Pflegeeltern passen.

• Dauerhafte Vollzeitpflege
• Befristete Vollzeitpflege
• Heilpädagogische Vollzeitpflege
• Sonderpädagogische Vollzeitpflege
• Verwandtenpflege
• Kurzzeitpflege

Dauerhafte Vollzeitpflege
Wenn die leiblichen Eltern mit der Betreuung und Erziehung auf Dauer überfordert sind, wird ihr Kind in einer Vollzeitpflegestelle untergebracht.

Befristete Vollzeitpflege
Wenn die leiblichen Eltern vorübergehend nicht belastbar sind, die Betreuung des Kindes aber nach ein bis zwei Jahren wieder übernehmen können, wird nach einer zeitlich befristeten Vollzeitpflegestelle gesucht.

Heilpädagogische Vollzeitpflege
Wenn Kinder in ihrer Entwicklung stark beeinträchtigt sind, brauchen sie besondere Betreuung und Pflege. Für die Aufnahme dieser Kinder ist eine sozialpädagogische Qualifikation wünschenswert.

Sonderpädagogische Vollzeitpflege
Wenn Kinder wesentliche körperliche und/oder geistige Behinderungen haben, wenn schwere Traumatisierungen, grundlegende Persönlichkeitsstörungen oder erhebliche Verhaltensauffälligkeiten vorliegen, wenn besondere Problemlagen wie HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung bestehen, brauchen Kinder qualifizierte Betreuung oder Pflege. Für die Aufnahme dieser Kinder ist eine pädagogisch-psychologische oder eine medizinisch-pflegerische Qualifikation Voraussetzung. Außerdem ist die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit Fachärzten und Therapeuten erforderlich. Pflegeeltern werden auf diese spezielle Pflegeform entsprechend vorbereitet und weiterqualifiziert. Sie erhalten intensive Beratung und Begleitung sowie Angebote zur Entlastung.

Verwandtenpflege
Wenn Verwandte bereit sind, die elterlichen Pflichten zu übernehmen, weil die Eltern dazu nicht in der Lage sind, kann das Kind oder der/die Jugendliche von ihnen betreut und versorgt werden.

Kurzzeitpflege
Wenn die leiblichen Eltern oder ein Elternteil wegen einer Krankheit, einer Entbindung oder berufsbedingt für einen Zeitraum von maximal acht Wochen ausfallen, kann ihr Kind für diese Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht werden.